[Nr. 132 / 30.04.2024 / Bezirksausschuss]
Bedienstete/r mit der Matrikelnummer 2246: Zuerkennung eines individuellen Gehaltes aufgrund der Berufserfahrung im Sinne des Art. 78 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 12.02.2008 und im Sinne des Art. 39 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015.